Bern, 16.03.2020 – Der Bundesrat hat heute, 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.
… so lautete der Beginn der heutigen Information des Bundesrates. Für uns Schützen hat die Einstufung der Situation auf eine „ausserordentliche Lage „folgende Konsequenzen:
Gemäss der neuen Verordnung des Bundesrats sind Trainings in den Schiesssportvereinen ab sofort bis mindestens 19. April verboten. Sämtliche Freizeit- und Sportanlagen sind auf Weisung des Bundesrats vom 16. März, Mitternacht, bis am 19. April zu schliessen. Davon betroffen sind auch sämtliche Schiesssportanlagen. Ebenso dürfen die Schützenstuben (Restaurationsbetriebe) bis am 19. April nicht mehr geöffnet werden.
Das bedeutet, dass sämtliche Wettkämpfe des SSV bis am 19. April ausgesetzt sind. Welche Konsequenzen dies für die einzelnen Wettkämpfe hat, d.h. ob sie abgesagt werden, ob sie verschoben werden, ob der Modus geändert wird etc., wird die Abteilung Breitensport des SSV in den nächsten Tagen analysieren und von Fall zu Fall entscheiden. Der SSV-Vorstand bittet die Schützinnen und Schützen um etwas Geduld.
Was die Verschiebungen für einen Einfluss auf unsere Saison haben (Jungschützenkurs, Jahresmeisterschaft, Gruppenmeisterschaft, etc.) wird sich im Verlaufe der nächsten Tage oder Wochen zeigen. Der Vorstand wird euch rechtzeitig wieder darüber informieren. Wir wünschen allen Schützinnen und Schützen gute Gesundheit und hoffen auf eine baldige Beruhigung der Lage.
Weitere wichtige Informationen rund um den Coronavirus sind wie folgt zu finden.
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